
Installierte Verkabelungssegmente müssen mit einer Auskreuzung in jedem Faserpaar installiert werden, so dass jeder Lichtwellenleiter eines Fasernpaares in einer Adapterposition A an einem Ende und in einer Adapterposition B am anderen Ende gesteckt ist.
Wie in Bild 1 dargestellt wird durch die LWL-Verkabelung der Sendeport (S1) der Aktivkomponente 1 mit dem Empfangsport (E2) der Aktivkomponente 2 und ebenso der Empfangsport (E1) mit dem Sendeport (S2) verbunden.
Dies ist auch in den Verkabelungsstandards ISO/IEC 11801 und CENELEC EN 50173 vorgeschrieben.
LWL-Übertragungsstrecken in der Realität bestehen jedoch nicht nur aus einem LWL-Kabel, sondern meistens aus einer Kombination von einem fest installierten LWL-Kabel zwischen einem Patchpanel und der Anschlußdose am Arbeitsplatz und Patchkabeln an jedem Ende (siehe Bild 2).

Hier besteht die LWL-Übertragungsstrecke aus drei Kabelstücken, von denen jedes gekreuzt ist. Da sich zwei Kreuzungen gegenseitig aufheben, ergibt sich für die gesamte Strecke wieder eine Kreuzung. Dieses Prinzip, grundsätzlich gekreuzte LWL-Kabelstücke zu verwenden, funktioniert immer, wenn die Übertragungsstrecke aus einer ungeraden Anzahl von Kabelstücken besteht.
Wenn das installierte LWL-Kabel aus zwei einseitig konfektionierten LWL-Kabeln besteht, die in der Mitte
zusammengespleisst sind, ergibt sich die gleiche Situation. Beim Spleiß müssen jeweils die Fasern mit der gleichen Farbe miteinander verbunden werden, um eine zusätzliche Kreuzung zu vermeiden. Wenn die Übertragungsstrecke aus einer geraden Anzahl von Kabelstücken besteht, muß durch die gezielte Verwendung von gekreuzten und ungekreuzten Kabelstücken die richtige Polarität sichergestellt werden.